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1272. Januar 8. Ujest.

6 id. Jan.

Bischof Thomas an die Pfarrer Jo(hannes) von St. Moritz, (den von) Maria-Magdalena, und C. von St. Nikolaus zu Breslau. Er habe das Interdikt, welches der Propst und Dechant von Breslau wegen verschiedener Excesse über die Elisabethkirche zu Breslau und ihren Pfarrer Peter verhängt, bestättigt. Aber nachdem der Meister und einige Laienbrüder des Matthiashospitals zu Breslau an jenen Peter Hand angelegt und denselben gefangen fortgeführt haben, unterwerfe er die Mathiaskirche und das ganze Hospital dem Interdikte, das Begräbniss darin besonders untersagend. Diese Sentenz hätten die erwähnten Pfarrer in den Kirchen zu Maria-Magdalena, Elisabeth und Mathias zu publiciren und die Parochianen von St. Elisabeth an den Pfarrer von Maria-Magdalena zu weisen. Den Presb. Bruder Hermann, der dem Vernehmen nach in der Elisabeth- und in der Mathiaskirche vor Gebannten Messe gelesen und des Skandals Urheber sei, exkommunicire er wie auch den mag. Theodricus den Waffenschmidt, Theodricus den Schneider, Theodricus, Otto und Heinrich, Konrad den Kürschner, Laienbrüder jenes Ordens wegen ihrer Gewaltthat gegen den Peter, des Einbruchs in die Pfarrwohnung und Wegschleppung der Habseligkeiten desselben sowie des Siegels.

Stenzel Bisth.-Urkunden 51 aus den Acta Thome und bei Korn Bresl. Urkundenbuch S. 39. In einer Anm. macht Stenzel darauf aufmerksam, dass das Mathiasstift in der That durch päpstliches Privileg von der bischöflichen Gerichtsbarkeit eximirt worden war.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.